Verlader und Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. solche, die dies werden wollen, berät der VAP in eisenbahnrechtlichen Fragen aller Art
- Baubewilligungen
- Verkehrstrennungsmassnahmen
- Netzzugangsbewilligung und Netzzugangsvereinbarung gemäss Netzzugangsverordnung
- Bestellung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen
- Förderung des kombinierten Verkehrs
- Fahrdienstvorschriften