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Lärmsanierung
Lärmsanierung Güterwagen

siehe auch Forum Güterwagen (Quicklink rechts)


Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen verabschiedet


Der Schutz der Bevölkerung vor dem Bahnlärm hat im Parlament alle Hürden genommen. Der Nationalrat hat am 14. März 2000 die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist das 1,85-Milliarden-Paket unter Dach.

Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen sieht vor, dass bis im Jahr 2015 mindestens zwei Drittel der Bevölkerung an den Bahnlinien von lärmreduzierenden Massnahmen an Fahrzeugen und Eisenbahnanlagen profitieren. Die restliche Bevölkerung soll durch Massnahmen an den Gebäuden geschützt werden. Die Sanierungskosten hat das Volk schon 1998, mit dem Ja zur Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte, FinöV, genehmigt.

Für die Mitglieder des VAP von besonderem Interesse ist die Sanierung des Rollmaterials. Der Bund trägt die Kosten der Sanierung à fonds perdu, jedoch nur für Wagen, welche nach ihrer Sanierung noch 10 Jahre in Betrieb bleiben. Die Sanierungsmassnahmen werden vom Bundesrat festgelegt. Als Sanierungsmassnahme ist der Ersatz der Räder und der Bremssohlen vorgesehen. Allerdings steht die UIC-Zulassung für Bremssohlen noch aus. Mit dieser ist nicht vor September 2000 zu rechnen.





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