Der Bundesrat hat die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB für die Jahre 2013 – 2016 in die Anhörung gegeben. Mit der Leistungsvereinbarung werden die Finanzierung der Infrastruktur (Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten in Höhe von 1146 Mio. Franken und Investitionskosten, insbesondere Substanzerhalt und punktuelle Entwicklung des Netzes in Höhe von 5478 Mio. Franken) sowie die Zielvorgaben für die SBB festgelegt. Mit der Erhöhung des Zahlungsrahmens und der Trassenpreise per 1.1.2013 stehen der SBB gegenüber 2010-2012 deutlich erhöhte Mittel zur Verfügung, womit der von der SBB geltend gemachte Mehrbedarf für den Substanzerhalt der Infrastruktur gedeckt wird. Der Bund finanziert seinen erhöhten Beitrag durch eine entsprechende Reduktion der Speisung des FinöV-Fonds um total 650 Mio. Franken 2013 – 2016.
Stellungnahme des VAP vom 13. Dezember 2011
Bundesbeschluss über die Leistungsvereinbarung zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2013–2016 (Entwurf)
Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur der SBB
für die Jahre 2013–2016 (Entwurf)
Botschaft zur Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und zur Leistungsvereinbarung Bund−SBB für die Jahre 2013−2016
Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2013–2016 (Entwurf, aktueller Verhandlungsstand BAV-SBB)