Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Fragwürdige Haftungsverlagerung von SBB Cargo

Fragwürdige Haftungsverlagerung von SBB Cargo

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) ist die tra­gen­de Säule der Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne. Wäh­rend die Bran­che ohne­hin vor diver­sen Her­aus­for­de­run­gen steht, stellt sie die von SBB Cargo geplan­te Ver­la­ge­rung von Haf­tungs­ri­si­ken auf die Kun­den vor erheb­li­che recht­li­che, wirt­schaft­li­che und ver­kehrs­po­li­ti­sche Fragen. 

Darum geht’s:

  • Stim­mung im SGV schon län­ger angespannt
  • Haf­tungs­ver­schär­fung heizt die Debat­te an
  • Ver­la­den­de Wirt­schaft mit fata­len Fol­gen konfrontiert
  • Im kla­ren Wider­spruch zur Schwei­zer Verkehrspolitik
  • VAP setzt sich für Dia­log und Lösungs­fin­dung ein

Stim­mung im SGV schon län­ger angespannt

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) in der Schweiz steht zuneh­mend unter Druck. Meh­re­re Ent­wick­lun­gen haben die Rah­men­be­din­gun­gen für die Bran­che spür­bar ver­schlech­tert. Vor die­sem Hin­ter­grund sorgt nun eine wei­te­re Mass­nah­me von SBB Cargo für zusätz­li­che Ver­un­si­che­rung: die geplan­te Ver­la­ge­rung von Haf­tungs­ri­si­ken auf die Kun­den. Dies wiegt ins­be­son­de­re im inlän­di­schen SGV schwer. Hier ver­fügt SBB Cargo über eine domi­nie­ren­de Markt­stel­lung. Im Hin­blick auf die begrenz­ten Ange­bo­te ande­rer Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haben ein­sei­ti­ge Anpas­sun­gen von Ver­trags­be­din­gun­gen beson­ders weit­rei­chen­de Fol­gen. Kun­den von SBB Cargo haben kurz­fris­tig kaum Aus­weich­mög­lich­kei­ten und mit­­tel- bis län­ger­fris­tig wer­den die Trans­por­te wei­ter von der Schie­ne auf die Stras­se verlagert.

Seit eini­ger Zeit häu­fen sich die nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen ins­be­son­de­re im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV), was die ver­la­den­de Wirt­schaft zuneh­mend auf die Stras­se treibt. So hat SBB Cargo zum Bei­spiel die Prei­se für Trans­port­leis­tun­gen noch vor dem Inkraft­tre­ten des revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) teils mas­siv ange­ho­ben, die bedien­ten Anfahrts­punk­te redu­ziert und das Ange­bot bei der Ver­füg­bar­keit bestimm­ter SBB-eige­­ner Wagen ver­knappt. Die Summe die­ser Ent­wick­lun­gen schwächt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne der­art stark, dass sich ver­la­den­de Unter­neh­men immer wei­ter von der Schie­ne abwenden.

Haf­tungs­ver­schär­fung heizt die Debat­te an

Aktu­ell plant SBB Cargo im gesam­ten SGV der Schweiz, bei Trans­por­ten mit Güter­wa­gen frem­der Wagen­hal­ter die Haf­tung auf die Kun­den zu über­tra­gen. Vor­ge­se­hen ist eine ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung der Ver­la­der, ver­bun­den mit einer umfas­sen­den Frei­stel­lung des EVU gegen­über Dritt­an­sprü­chen. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen fin­den sich bereits seit län­ge­rem in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von SBB Cargo. Diese hat SBB Cargo zu Beginn die­ses Jah­res indi­vi­du­ell an die Kun­den zur Unter­schrift ver­schickt, womit sie in Zukunft ver­bind­li­cher sind.

Diese Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Ver­la­der in den Ver­wen­dungs­be­stim­mun­gen von Güter­wa­gen frem­der Hal­ter wirft vor allem des­halb gros­se Fra­gen auf, weil mit der Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung der Eigen­tü­mer von Güter­wag­gons» bereits Ende 2024 im Bun­des­par­la­ment der Ver­such schei­ter­te, die Haf­tung von den EVU auf die Wagen­hal­ter zu ver­la­gern. Das­sel­be nun am par­la­men­ta­ri­schen Ent­scheid vor­bei den Ver­la­dern auf­zu­la­den, mutet selt­sam an.

Geschäft der ver­la­den­den Wirt­schaft stark betroffen

Schon heute zeich­nen sich für die ver­la­den­de Wirt­schaft ein­schnei­den­de Kon­se­quen­zen auf den Geschäfts­gang ab:

  1. Zusätz­li­che wirt­schaft­li­che Belas­tun­gen: Für Ver­la­der ist die Wahl des Ver­kehrs­trä­gers letzt­lich eine betriebs­wirt­schaft­li­che Ent­schei­dung. Stei­gen Risi­ken, Kos­ten und Unsi­cher­hei­ten im SGV, redu­ziert dies letzt­lich die Attrak­ti­vi­tät der Schie­ne gegen­über der Stras­se weiter.
  2. Mas­siv höhe­re Haf­tungs­ri­si­ken: Die vor­ge­se­he­ne ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung würde die Risi­ken für Ver­la­der erheb­lich aus­wei­ten. Auch sind sol­che Risi­ken in vie­len Fäl­len nur schwer oder gar nicht versicherbar.
  3. Ver­si­che­rungs­recht­li­che Unsi­cher­hei­ten: Neue Haf­tungs­struk­tu­ren kön­nen zu erheb­li­chen Unsi­cher­hei­ten im Hin­blick auf Ver­si­cher­bar­keit und Finan­zier­bar­keit füh­ren. Neben mög­li­chen Deckungs­lü­cken dro­hen auch stei­gen­de Versicherungsprämien.
  4. Ein­ge­schränk­te Ver­hand­lungs­mög­lich­kei­ten: Auf­grund der quasi-mono­­­po­­lis­­ti­­schen Markt­stel­lung von SBB Cargo im EWLV haben Ver­la­der kaum Mög­lich­kei­ten, Ver­trags­be­din­gun­gen indi­vi­du­ell zu verhandeln.
  5. Brei­ten­wir­kung im Markt: Ände­run­gen in den Ver­trags­be­din­gun­gen von SBB Cargo wir­ken sich unmit­tel­bar auf einen gros­sen Teil der ver­la­den­den Betrie­be aus, da viele Unter­neh­men teils kurz‑, teils mit­tel­fris­tig auf die Schie­nen­gü­ter­trans­port­leis­tun­gen von SBB Cargo ange­wie­sen sind.

Im kla­ren Wider­spruch zur Schwei­zer Verkehrspolitik

Die Dis­kus­si­on um die Haf­tungs­ver­la­ge­rung tan­giert grund­le­gen­de Ziele der Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik. Diese strebt ins­be­son­de­re im alpen­que­ren­den Ver­kehr eine kon­se­quen­te Ver­la­ge­rung von Güter­trans­por­ten von der Stras­se auf die Schie­ne an. Aller­dings steht der EWLV bereits seit län­ge­rer Zeit unter Druck. Alter­na­ti­ve Trans­port­an­ge­bo­te sind teils nur begrenzt ver­füg­bar und zusätz­li­che Risi­ken stel­len unwei­ger­lich einen wei­te­ren Belas­tungs­fak­tor für diese Trans­por­te dar.

Eine Schwä­chung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se gefähr­det die poli­ti­schen Ver­la­ge­rungs­zie­le. Gera­de im Kon­text der jüngst beschlos­se­nen För­der­mass­nah­men für den EWLV im Rah­men des revi­dier­ten GüTG erscheint eine zusätz­li­che unnö­ti­ge Belas­tung beson­ders wider­sprüch­lich. Immer­hin hat das Par­la­ment erst kürz­lich Sub­ven­tio­nen im gros­sen Mass beschlos­sen, um den EWLV zu sta­bi­li­sie­ren und seine Eigen­wirt­schaft­lich­keit mit­tel­fris­tig zu sichern.

VAP setzt sich für Dia­log und Lösungs­fin­dung ein

Der VAP – Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft blickt mit Sorge auf diese Ent­wick­lun­gen. Er steht der­zeit im inten­si­ven Aus­tausch mit den betrof­fe­nen Unter­neh­men und setzt sich für Lösun­gen ein, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des SGV erhal­ten, die Risi­ken für Ver­la­der in einem trag­ba­ren Rah­men hal­ten und die ver­kehrs­po­li­ti­schen Ziele der Schweiz nicht untergraben.

Gera­de im EWLV ist ein funk­tio­nie­ren­des Zusam­men­spiel zwi­schen EVU, Ver­la­dern und Wagen­hal­tern ent­schei­dend. Unnö­ti­ge Expe­ri­men­te wie das­je­ni­ge mit der Haf­tungs­ver­la­ge­rung beein­träch­ti­gen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne in beson­de­rem Ausmass.

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Rückenwind für alpenquerenden Güterverkehr in prekärer Situation

Rückenwind für alpenquerenden Güterverkehr in prekärer Situation

Der Stän­de­rat hat zwei Motio­nen zur Siche­rung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ange­nom­men. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft begrüsst diese Ent­scheide. Ange­sichts der jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ist eine sta­bi­le För­de­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zen­tral, um das gesetz­li­che Ver­la­ge­rungs­ziel nicht voll­ends aus den Augen zu ver­lie­ren. Auch kann damit Pla­nungs­si­cher­heit für die ent­spre­chen­den Unter­neh­men geschaf­fen werden. 

Der Stän­de­rat hat anläss­lich der Früh­jahrs­ses­si­on zwei Motio­nen ange­nom­men, mit denen die finan­zi­el­le För­de­rung für die Ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne auch in Zukunft sicher­ge­stellt wer­den soll. Zum einen will die gros­se Kam­mer die durch das vor­zei­ti­ge Ende der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) frei­wer­den­den Mit­tel wei­ter­hin für Mass­nah­men zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ein­set­zen. Zum ande­ren soll die För­de­rung des alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehrs über das Jahr 2030 hin­aus gesi­chert werden.

Der jüngs­te Ver­la­ge­rungs­be­richt des Bun­des zeigt, dass die Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr zuletzt deut­lich ins Sto­cken gera­ten ist. Der Bahn­an­teil am alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr lag 2024 bei 70.3 Pro­zent und ist damit gegen­über 2022 um 2.6 Pro­zent­punk­te zurück­ge­gan­gen. So wurde mit rund 960’000 Last­wa­gen­fahr­ten im Jahr 2024 das Ver­la­ge­rungs­ziel von maxi­mal 650’000 Fahr­ten deut­lich ver­fehlt. Mit dem Ende der Rola ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Gren­ze von einer Mil­li­on Last­wa­gen­fahr­ten spä­tes­tens im Jahr 2026 geknackt wird.

Für das Errei­chen des Ver­la­ge­rungs­ziels spielt der kom­bi­nier­te Ver­kehr eine zen­tra­le Rolle. Er bil­det das Rück­grat des alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und ermög­licht es, gros­se Teile des Tran­sit­ver­kehrs effi­zi­ent über die Schie­ne abzu­wi­ckeln. Vor die­sem Hin­ter­grund ist Pla­nungs­si­cher­heit bei den För­der­instru­men­ten ent­schei­dend, damit Inves­ti­tio­nen und Ange­bo­te im kom­bi­nier­ten Ver­kehr lang­fris­tig gesi­chert wer­den können.

Der VAP begrüsst des­halb den Ent­scheid des Stän­de­ra­tes aus­drück­lich. Er ist ins­be­son­de­re auch ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der aktu­ell an meh­re­ren Fron­ten unter Druck steht und bei dem eine beschleu­nig­te Ver­la­ge­rung von Trans­por­ten auf die Stras­se droht.

Nun ist der Natio­nal­rat am Zug, über die bei­den Motio­nen zu ent­schei­den und sich dem Ent­scheid des Stän­de­ra­tes anzu­schlies­sen und damit ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. 

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Verkehr 2045: Es gilt den Schienengüterverkehr mitzudenken

Verkehr 2045: Es gilt den Schienengüterverkehr mitzudenken

Mit den Eck­wer­ten zu Ver­kehr 2045 stellt der Bun­des­rat die Wei­chen für den künf­ti­gen Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Aus Sicht des VAP ist ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dabei von Beginn weg ange­mes­sen berück­sich­tigt wird. Andern­falls gera­ten Ver­la­ge­rungs­zie­le und ein funk­tio­nie­ren­des Gesamt­sys­tem unter Druck.

Der Bun­des­rat hat anläss­lich sei­ner gest­ri­gen Sit­zung die Eck­wer­te für den Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur bis 2045 fest­ge­legt. Gestützt auf das ETH-Gut­ach­­ten «Ver­kehr 2045» sowie Ein­schät­zun­gen und Ana­ly­sen der zustän­di­gen Bun­des­äm­ter hat er das UVEK beauf­tragt, bis Ende Juni 2026 eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge zu erar­bei­ten. Ziel ist eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung von Schie­ne, Stras­se und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr, um künf­ti­ge Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se zu bewältigen.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst es, dass sich der Bun­des­rat früh­zei­tig und lang­fris­tig mit der Wei­ter­ent­wick­lung der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur aus­ein­an­der­setzt. Für die Mit­glie­der des VAP ist dabei zen­tral, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ange­mes­sen berück­sich­tigt wird, da er ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil eines leis­tungs­fä­hi­gen und nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­sys­tems ist.

Das ETH-Gut­ach­­ten beschreibt als Aus­gangs­la­ge ein star­kes Wachs­tum im Per­so­nen­ver­kehr, wäh­rend gleich­zei­tig der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr seit Jah­ren zurück­ge­he. Aus Sicht des VAP greift diese Fest­stel­lung allein jedoch zu kurz. Viel­mehr ist die­ser Rück­gang nicht pri­mär Aus­druck einer feh­len­den Nach­fra­ge, son­dern wesent­lich auf Kapa­zi­täts­eng­päs­se, feh­len­de Rah­men­be­din­gun­gen und betrieb­li­che Ein­schrän­kun­gen zurück­zu­füh­ren – nicht nur in der Schweiz, son­dern auch auf den Zubrin­ger­li­ni­en im benach­bar­ten Aus­land. Da Per­so­nen­zü­ge im Misch­ver­kehr betrieb­lich Vor­rang haben, wird es für Güter­zü­ge im stark aus­ge­las­te­ten Eisen­bahn­netz zuneh­mend schwie­rig, zuver­läs­sig und pünkt­lich zu ver­keh­ren. Hinzu kommt, dass zeit­kri­ti­sche Güter­trans­por­te – etwa von Kon­sum­gü­tern, Lebens­mit­teln oder Paket­sen­dun­gen – zuneh­men. Offen bleibt, wie sicher­ge­stellt wer­den kann, dass diese Güter­zü­ge im Schie­nen­netz tat­säch­lich Platz fin­den, ins­be­son­de­re mit wirk­lich schnel­len Trassen.

Wenn der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne nicht den not­wen­di­gen Platz erhält, droht eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se. Dies hätte unmit­tel­ba­re Fol­gen für das bereits stark aus­ge­las­te­te Stras­sen­netz, das vie­ler­orts bereits spür­bar an sei­ner Kapa­zi­täts­gren­ze betrie­ben wird. Eine zusätz­li­che Belas­tung der Natio­nal­stras­sen durch Güter­trans­por­te würde klar zu mehr Stau­stun­den füh­ren, was weder im Inter­es­se der Wirt­schaft noch der Bevöl­ke­rung liegt.

Für den VAP ist daher ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei der wei­te­ren Pla­nung und Prio­ri­sie­rung der Aus­bau­schrit­te kon­se­quent mit­ge­dacht wird. Die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur wird vom Güter- und Per­so­nen­ver­kehr gemein­sam genutzt. Beide sind für den Wir­t­­schafts- und Mobi­li­täts­stand­ort Schweiz zen­tral. Der VAP wird sich ent­spre­chend aktiv in die Ver­nehm­las­sung im Som­mer 2026 ein­brin­gen, um den Anlie­gen der ver­la­den­den Wirt­schaft und des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gerecht zu werden.

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Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel hat ein­drück­lich gezeigt, wie ver­letz­lich ein hoch­kom­ple­xes und euro­pa­weit ver­netz­tes Eisen­bahn­sys­tem ist. Er hat eben­falls ver­deut­licht, dass sich ein hohes Mass an Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nur sicher­stel­len lässt, wenn alle Akteu­re in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Dazu braucht es einen ganz­heit­li­chen Ansatz, der die Wahr­schein­lich­keit von Zwi­schen­fäl­len mit einer Viel­zahl von Mass­nah­men tief hält.

Darum geht’s:

  • Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?
  • Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz
  • Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit
  • Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht
  • Sicher­heit ist kein Einzelauftrag
  • Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

 

Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel im August 2023 hat die Eisen­bahn­bran­che – ja die gesam­te Schweiz – auf­ge­rüt­telt. Die mas­si­ven Beschä­di­gun­gen der Infra­struk­tur und die lang­wie­ri­gen Repa­ra­tur­ar­bei­ten führ­ten dazu, dass die wich­tigs­te Nord-Süd-Achse der Schweiz über mehr als ein Jahr nur ein­ge­schränkt zur Ver­fü­gung stand. Die betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen waren weit über den Gott­hard­tun­nel hin­aus spür­bar und war­fen eine zen­tra­le Frage auf: Wie lässt sich Sicher­heit in einem hoch­kom­ple­xen und euro­pa­weit ver­netz­ten Sys­tem nach­hal­tig gewährleisten?

Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz

Eine ein­schnei­den­de Reak­ti­on auf einen fol­gen­schwe­ren Vor­fall ist nach­voll­zieh­bar: Die Sicher­heit soll erhöht, Risi­ken sol­len mini­miert und Wie­der­ho­lun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Ent­spre­chend dras­tisch fie­len die Mass­nah­men aus, die das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) nach Vor­lie­gen des Unfall­be­richts der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ver­füg­te. Aber: Die Mass­nah­men sind wenig fun­diert und zie­len aus­schliess­lich auf die Wagen­hal­ter ab.

Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit

Schon bald zeig­te sich, dass sich die neuen BAV-Vor­­­ga­­ben in der vor­ge­se­he­nen Form weder betrieb­lich noch von den Instand­hal­tungs­stel­len kapa­zi­täts­mäs­sig umset­zen lies­sen. Die mas­si­ven Ver­kür­zun­gen der War­­tungs- und Prüf­zy­klen hät­ten dazu geführt, dass tau­sen­de Güter­wa­gen von heute auf mor­gen hät­ten in die War­tung gebracht wer­den müs­sen und nicht mehr ein­setz­bar gewe­sen wären. Das BAV sah sich ver­an­lasst, die ursprüng­li­che Ver­fü­gung anzupassen.

Diese regu­la­to­ri­sche Kurs­kor­rek­tur ver­deut­licht, wie schwie­rig es ist, unter hohem Zeit­druck wirk­sa­me, fun­dier­te und zugleich prak­ti­ka­ble Mass­nah­men für ein hoch­kom­ple­xes Sys­tem zu defi­nie­ren. Sie macht zudem deut­lich, dass sich die Frage der Sicher­heit nicht auf ein­zel­ne Akteu­re oder Ein­zel­mass­nah­men und schon gar nicht auf ein­zel­ne Län­der redu­zie­ren lässt.

Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht

Das Güter­bahn­sys­tem endet nicht an der Lan­des­gren­ze. Güter­wa­gen sind über Wochen oder Mona­te hin­weg im gesam­ten euro­päi­schen Netz unter­wegs und wech­seln lau­fend Län­der, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur­be­trei­ber. Um in die­ser Dyna­mik Sicher­heit zu gewäh­ren, ist nicht nur soli­des Wagen­ma­te­ri­al ent­schei­dend. Mass­geb­lich sind aus­ser­dem der weit­sich­ti­ge Umgang mit dem Roll­ma­te­ri­al und ein kom­pe­ten­tes Fahr­ver­hal­ten im Betrieb.

Damit kommt den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Schlüs­sel­rol­le zu. Sie set­zen die Güter­wa­gen im täg­li­chen Betrieb ein, füh­ren Abfahrts- und Sicht­kon­trol­len durch und beein­flus­sen mit der Fahr­wei­se des Lok­per­so­nals und dem betrieb­li­chen Umgang die tat­säch­li­che Belas­tung des Rollmaterials.

Sicher­heit ist kein Einzelauftrag 

Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geht aus dem Zusam­men­spiel von Wagen­hal­tern, Instand­hal­tung, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur mit ent­spre­chen­den Über­­­wa­chungs- und Detek­ti­ons­sys­te­men her­vor. Wer­den Akteu­re aus die­ser Glei­chung und damit aus der Ver­ant­wor­tung genom­men, gerät deren Inter­ak­ti­on aus dem Gleich­ge­wicht. Regu­la­to­ri­sche Mass­nah­men müs­sen die­ser Tat­sa­che Rech­nung tragen.

Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

Gera­de weil der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit orga­ni­siert ist, braucht es bei der Sicher­heit eine euro­päi­sche Per­spek­ti­ve. Das Güter­bahn­netz ist inter­na­tio­nal so eng ver­floch­ten, dass natio­na­le Allein­gän­ge die Sicher­heit eher gefähr­den als opti­mie­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es zu begrüs­sen, dass das Joint Net­work Secre­ta­ri­at Ende 2025 Emp­feh­lun­gen vor­ge­legt hat, die eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung der Sicher­heits­an­for­de­run­gen anstre­ben. Das BAV tut gut daran, eine euro­pa­wei­te Drauf­sicht ein­zu­neh­men und die in der Schweiz ver­füg­ten Mass­nah­men mit den euro­päi­schen Leit­li­ni­en zu harmonisieren.

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VAP verstärkt sich personell und schärft seine zukünftige Ausrichtung

VAP verstärkt sich personell und schärft seine zukünftige Ausrichtung

Der VAP ver­stärkt sich per­so­nell. Jonas Leh­ner wird in sei­ner Funk­ti­on den Geschäfts­füh­rer Dr. Simon Wey per Anfang 2026 stell­ver­tre­ten. Mit die­ser Auf­sto­ckung soll nicht nur die Aus­sen­wir­kung des Ver­ban­des wei­ter ver­stärkt, son­dern auch des­sen stra­te­gi­sche und inhalt­li­che Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) ist die star­ke und libe­ra­le Stim­me des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz. Wir freu­en uns auf die Ver­stär­kung unse­rer Ver­bands­ar­beit durch Jonas Leh­ner per Anfang Janu­ar 2026. Er blickt auf eine mehr­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Ver­bands­welt zurück, zuletzt als stell­ver­tre­ten­der Lei­ter Kom­mu­ni­ka­ti­on beim Schwei­ze­ri­scher Arbeitgeberverband.

Mit der per­so­nel­len Ver­stär­kung soll nicht nur die Aus­sen­wir­kung des Ver­ban­des wei­ter ver­stärkt, son­dern auch des­sen stra­te­gi­sche und inhalt­li­che Ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben wer­den. Dazu gehö­ren der Aus­bau des fach­li­chen Aus­tauschs mit der Mit­glied­schaft, die inhalt­li­che Posi­tio­nie­rung des Ver­bands zu Fra­gen des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sowie eine kohä­ren­te und ziel­ge­rich­te­te Kom­mu­ni­ka­ti­on. Mit Letz­te­rem kann der Aus­sen­auf­tritt des VAP gegen­über Poli­tik, Medi­en und Gesell­schaft zusätz­lich geschärft wer­den. Alle diese Ände­run­gen erfol­gen mit dem kla­ren Ziel, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und des­sen Ent­wick­lun­gen wei­ter in den Fokus von Poli­tik, Medi­en und Gesell­schaft zu rücken und die Inter­es­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft noch wir­kungs­vol­ler zu vertreten.

Der VAP setzt sich für gute Rah­men­be­din­gun­gen eines inno­va­ti­ven sowie leis­tungs- und wett­be­werbs­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz ein.

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

In der Win­ter­ses­si­on 2025 vom 1. bis 19. Dezem­ber 2025 beriet das Schwei­zer Par­la­ment diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Geschäf­te. Im Mit­tel­punkt stan­den die vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ver-füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Sust-Berichts zum Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Eben-so zur Debat­te stan­den das Leis­tungs­ni­veau bei SBB Cargo sowie – ein­mal mehr – die Ali­men­tie-rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF).


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen
  • Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo
  • Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen

Am 15. Dezem­ber 2025 beriet der Stän­de­rat die Inter­pel­la­ti­on 25.4146 «Zu den Aus­wir­kun­gen der Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» von Stän­de­rat und VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li. Im Mit­tel­punkt stan­den Fra­gen zu den vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV erst­ver­füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Unfalls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Ziel der Mass­nah­men war mehr Sicher­heit im Schienengüterverkehr.

Zum Auf­takt der Rats­de­bat­te wies Stän­de­rat Ditt­li dar­auf hin, dass die Mass­nah­men zwangs­läu­fig auch Län­der der Euro­päi­schen Union betref­fen wür­den. Da das BAV sie aus Zeit­grün­den nicht mit der euro­päi­schen Güter­ver­kehrs­bran­che abge­stimmt hat, erach­tet er die Inter­ope­ra­bi­li­tät im grenz­über­schrei­ten­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als gefähr­det. Auch die feh­len­den per­so­nel­len und tech­ni­schen Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten zur Bewäl­ti­gung der ver­kürz­ten War­tungs­in­ter­val­le sieht Josef Ditt­li als nicht gege­ben. Er sprach das Risi­ko an, dass mit der Umset­zung ein mas­si­ver Eng­pass bei der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen mit den ent­spre­chen­den Fol­gen etwa für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit drohe.

Stän­de­rat Ditt­li bezwei­felt, dass es rich­tig und ziel­füh­rend ist, die Haf­tung und Ver­ant­wor­tung für Rad­brü­che ein­sei­tig beim Wagen­un­ter­halt, also bei der Instand­hal­tung der Wagen, zu suchen, wie es die BAV-Ver­fü­gung tut. Die Ursa­chen von Rad­brü­chen lägen im Zusam­men­spiel meh­re­rer Fak­to­ren wie Fahr- und Brems­ver­hal­ten des Lok­füh­rers, Zustand der Infra­struk­tur sowie War­tung und Mate­ri­al. Gemäss Ditt­li soll­ten «Fahr­wei­se, Infra­struk­tur­be­din­gun­gen sowie der Unter­halt in ange­mes­se­ner Form in die Beur­tei­lung mit ein­be­zo­gen werden.»

Bun­des­rat Albert Rösti strich in sei­nem Votum die her­aus­ra­gen­de Stel­lung der ver­la­den­den Wirt­schaft für den Güter­ver­kehr her­aus. «Es ist, glau­be ich, hier im Saal unbe­strit­ten, dass die ver­la­den­de Wirt­schaft eine sehr wich­ti­ge Auf­ga­be im Güter­ver­kehr leis­tet und wir gleich­zei­tig alles dafür tun müs­sen, dass die Ware auf der Schie­ne bleibt und auch die Sicher­heit gewährt wird.»

Im Wei­te­ren erwähn­te BR Rösti die Zwi­schen­ver­fü­gung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Diese setzt die von der Ver­fü­gung ent­zo­ge­ne auf­schie­ben­de Wir­kung wie­der ein. BR Rösti wer­tet die Atem­pau­se als will­kom­me­ne Chan­ce, um an der Umsetz­bar­keit der ver­füg­ten Mass­nah­men zu arbei­ten und eben­so die Unklar­hei­ten zur Haf­tungs­fra­ge zu klä­ren. Dem Bun­des­rat liegt mit dem Pos­tu­lat Stor­ni 25.3177 zudem ein Auf­trag aus dem Natio­nal­rat vor, eine Bestan­des­auf­nah­me der regu­la­to­ri­schen Situa­ti­on zur Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erstel­len. Dazu BR Rösti: «Ich glau­be, das Pos­tu­lat bie­tet die Basis, um auch die Punk­te bezüg­lich der Haf­tung anzu­se­hen. […] Auf die­ser Ebene soll­te es mög­lich sein, wei­ter zusam­men­zu­ar­bei­ten für die Sicher­heit und dafür, dass die Güter auf der Bahn bleiben.»

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zur Inter­pel­la­ti­on 25.4146 von SR Josef Dittli.

Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo

Mit den Motio­nen 25.4147 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog und der Moti­on 25.4409 der KVF‑S beriet sich der Stän­de­rat zur «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr». Die Vor­stös­se for­dern den Bun­des­rat auf, den SBB für die Leis­tungs­pe­ri­ode 2026 bis 2029 diver­se Vor­ga­ben zu machen. Im Zen­trum der Debat­te im Stän­de­rat stan­den drei Punk­te: die finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­bei­trä­ge durch den Bund, die Effi­zi­enz­stei­ge­rung und damit die von SBB Cargo ange­fah­re­nen Bedien­punk­te sowie zukünf­tig ver­hält­nis­mäs­si­ge Preis­er­hö­hun­gen. In Abspra­che mit der Mehr­heit der KVF‑S zog Eva Her­zog den ers­ten Punkt ihrer Moti­on zurück.

Zur Begrün­dung des Min­der­heits­an­tra­ges auf Ableh­nung von Punkt zwei der Moti­on 25.4409 ergriff Stän­de­rä­tin Esther Fried­li das Wort. Ihr Fazit: «Ich bitte Sie, hier jetzt zuerst ein­mal etwas Zeit ver­strei­chen zu las­sen, damit das neue Güter­trans­port­ge­setz umge­setzt wer­den kann. Nach ein bis zwei Jah­ren kön­nen wir dann schau­en, ob es sich in die rich­ti­ge Rich­tung ent­wi­ckelt hat. Aber jetzt schon wie­der ein­zu­grei­fen, erach­tet unse­re Min­der­heit als nicht zielführend.»

Bun­des­rat Albert Rösti äus­ser­te sich in der Debat­te wie folgt: «Wir haben die Bedien­punk­te in der Leis­tungs­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt, die Prei­se wur­den ver­trag­lich fest­ge­schrie­ben, und damit ist der Rah­men eigent­lich so fest­ge­legt, wie ihn das Par­la­ment im Rah­men der Bera­tung des Güter­trans­port­ge­set­zes gesetzt hat. Ich bitte Sie des­halb, nicht in die Umset­zung ein­zu­grei­fen und das Kon­zept zuerst ein­mal lau­fen zu las­sen, dies im Wis­sen, dass wir von SBB Cargo ver­lan­gen, dass sie mit all die­sen Aspek­ten kei­nen Ver­lust mehr einfährt.»

Der Stän­de­rat gab dem Min­der­heits­an­trag zu Punkt zwei der Moti­on 25.4409 mit 21 zu 15 Stim­men statt und nahm Punkt drei der Moti­on mit 21 zu 19 Stim­men an. Der Natio­nal­rat muss noch als Zweit­rat über die Vor­la­gen beraten.

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zu den Motio­nen 25.4147 und 25.4409.

Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Mit der Moti­on 25.3953 «Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­stel­len» hat die KVF‑S den Bun­des­rat beauf­tragt, mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) zu ver­bes­sern und zu erhöhen.

Das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on hat gemäss der bun­des­rät­li­chen Stel­lung­nah­me ent­schie­den, die geplan­ten Aus­bau­pro­jek­te im Rah­men des Pro­jek­tes «Ver­kehr ’45» zu über­prü­fen und zu prio­ri­sie­ren. Zusätz­lich ist zu klä­ren, wie die finan­zi­el­le Situa­ti­on des BIF mit­tel­fris­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Der Bun­des­rat wird aus­schliess­lich Mass­nah­men berück­sich­ti­gen, die das Ent­las­tungs­pa­ket 27 und die Schul­den­brem­se nicht beeinträchtigen.

Der Stän­de­rat hatte die Moti­on 25.3953 bereits in der Herbst­ses­si­on 2025 ange­nom­men (hier geht’s zum amt­li­chen Bul­le­tin). Der Natio­nal­rat folg­te dem Erstrat und nahm den Vor­stoss am 11. Dezem­ber 2025 eben­falls an.

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Das Jahr geht dem­nächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünkt­lich zu den Fest­ta­gen mit freu­di­gen Bot­schaf­ten auf­war­ten. Lei­der ist es nicht ein­fach, posi­ti­ve Schlüs­se aus der Ana­ly­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs 2025 zu zie­hen. Viel­mehr jagte eine nega­ti­ve Schlag­zei­le die ande­re. Die Frage nach dem zukünf­ti­gen Stel­len­wert der Stahl­ko­los­se, die Jahr für Jahr Mil­lio­nen von Ton­nen an Gütern von A nach B zie­hen, muss erlaubt sein.


Darum geht’s:

  • Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte
  • Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang
  • Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel
  • Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel
  • Agie­ren statt kapitulieren

Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte

Eine wach­sen­de Wirt­schaft zieht not­wen­di­ger­wei­se einen höhe­ren Bedarf an Güter­trans­por­ten nach sich. Schliess­lich müs­sen die zusätz­li­chen Güter irgend­wie zum End­kon­su­men­ten gelan­gen. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist dabei unab­ding­bar; schon heute trans­por­tiert er jähr­lich Mil­lio­nen von Ton­nen Güter kli­ma­freund­lich von A nach B.

Gemäss den Pro­gno­sen des Bun­des­amts für Raum­ent­wick­lung (ARE) im Rah­men sei­ner Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050 ist bis 2050 mit einem Zuwachs des Güter­ver­kehrs um 31 Pro­zent zu rech­nen. In die­ser Zeit soll der Anteil der per Bahn trans­por­tier­ten Güter von 37 auf 39 Pro­zent anstei­gen. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr lau­fen sowohl die­sen Per­spek­ti­ven als auch den kla­ren poli­ti­schen Absich­ten im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dia­me­tral ent­ge­gen: Obwohl der Bedarf an Güter­trans­por­ten steigt, ver­liert die Schie­ne kon­ti­nu­ier­lich an Marktanteilen.

Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang

Exem­pla­risch für die­sen Abwärts­trend steht die vor­zei­ti­ge Ein­stel­lung der rol­len­den Land­stras­se (Rola). Diese nahm am 11. Dezem­ber 2025 zum letz­ten Mal die Stre­cke von Frei­burg im Breis­gau in Rich­tung Nova­ra (IT) unter die Räder. Die Liste ähn­li­cher Nega­tiv­bei­spie­le lässt sich belie­big fort­set­zen. So etwa mit dem Abbau von acht Ter­mi­nals für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr, mit den teils unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen durch SBB Cargo im Inland oder mit den ein­schnei­den­den und wenig fun­dier­ten Regu­lie­run­gen des BAV im Nach­gang zum Unfall am Gott­hard-Basis­tun­nel. Eben­falls besorg­nis­er­re­gend ist die desas­trö­se Schie­nen­in­fra­struk­tur von Deutsch­land im alpen­que­ren­den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Diese schein­ba­ren Ein­zel­fäl­le kumu­lie­ren sich und füh­ren in der Summe zu einem schlei­chen­den und gra­vie­ren­den Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und somit zu einer Rück­ver­la­ge­rung von Trans­por­ten von der Schie­ne auf die Strasse.

Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel

Diese Schwä­chung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat auch in ande­ren Berei­chen gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen. So wird etwa das Netto-Null-Kli­ma­ziel des Bun­des immer unrea­lis­ti­scher. Eben­so hat die Stras­se ihre Kapa­zi­täts­gren­zen schon längst erreicht, was sich an der immensen und expo­nen­ti­ell stei­gen­den Zahl von Stau­stun­den zeigt: 2024 waren es über 55’000 Stun­den. Eine Ent­schär­fung ist nicht in Sicht. Im Gegen­teil, denn die Stimm­be­völ­ke­rung hat einen Kapa­zi­täts­aus­bau im Novem­ber 2024 klar abgelehnt.

Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel

Erfreu­lich sind zahl­rei­che Initia­ti­ven, die die­sen nega­ti­ven Trends ent­ge­gen­lau­fen. Ein sol­ches Licht­blick-Pro­jekt ist die Cargo-S-Bahn von rXp Inter­re­gio­Car­go. Diese über­nimmt Bewähr­tes aus dem kom­bi­nier­ten Ver­kehr und räumt hin­der­li­che Stol­per­stei­ne aus dem Weg. Mit einem ein­fa­chen, durch­dach­ten Sys­tem will die bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz star­ker Unter­neh­men die Güter von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Beim alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehr macht man eben­falls aus der Not eine Tugend: Unter der Füh­rung des BAV ruft man Per­so­nal grenz­über­schrei­tend zusam­men und prüft inno­va­ti­ve Ansät­ze, um die schwie­ri­ge momen­ta­ne Situa­ti­on mit einer deso­la­ten Bahn­in­fra­struk­tur und den sich abzeich­nen­den Bau­stel­len in Deutsch­land zu über­brü­cken. Posi­tiv zu sehen ist dabei, wie die Bran­chen­ak­teu­re zusam­men­ste­hen und prag­ma­tisch nach Lösun­gen suchen.

Agie­ren statt kapitulieren

Ulrich Maix­ner, Geschäfts­füh­rer der Spe­di­ti­ons­fir­ma Hoyer, zog in der Zuger Zei­tung unlängst einen dra­ma­ti­schen Schluss zur Situa­ti­on im kom­bi­nier­ten Ver­kehr: «Wir ste­hen kurz vor dem Abgrund.» Ganz so dra­ma­tisch ist die Situa­ti­on beim Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz noch nicht. Aller­dings kann sich die Bran­che ein zwei­tes Jahr 2025 mit einer ähn­li­chen Ansamm­lung von Hiobs­bot­schaf­ten nicht leisten.

 

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

An sei­ner Sit­zung vom 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Bun­des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz und für die Güter­schiff­fahrt neu gere­gelt. Die ver­ab­schie­de­te Total­re­vi­si­on der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen tre­ten am 1. Janu­ar 2026 in Kraft.


Darum geht’s:

  • Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell
  • Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad
  • Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK
  • Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht
  • SBB Cargo prescht vor

Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell

Am 21. März 2025 hat das Par­la­ment das revi­dier­te Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) ver­ab­schie­det und damit ein umfas­sen­des Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf den Weg gebracht. So soll der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) über acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den und mit­tel­fris­tig eigen­wirt­schaft­lich funk­tio­nie­ren. Für die ers­ten vier Jahre hat das Par­la­ment 260 Mil­lio­nen Fran­ken gespro­chen. Im Wei­te­ren stellt es ein­ma­lig 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) bereit.

Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad

Das GüTG sieht zudem Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sowie Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge vor. Damit soll der Trans­port von Gütern per Bahn und der Güter­um­schlag zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern geför­dert wer­den. Für Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ver­la­de­an­la­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs rich­tet der Bund ab Janu­ar 2026 soge­nann­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge aus. Für jeden emp­fan­ge­nen oder ver­sen­de­ten bela­de­nen Güter­wa­gen betra­gen diese pau­schal 40 Fran­ken. Ins­ge­samt ste­hen jähr­lich 50 Mil­lio­nen Fran­ken dafür zur Verfügung.

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ist auf 8000 Wagen pro Anschluss­gleis begrenzt. Die noch in der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge vor­ge­se­he­ne Unter­gren­ze wurde auf­grund der Rück­mel­dun­gen aus der Ver­nehm­las­sung gestri­chen. Damit erhal­ten auch klei­ne und mitt­le­re Ver­la­der einen Anreiz, ver­stärkt auf die Bahn zu setzen.

Für Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen will der Bun­des­rat die För­de­rung über Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge aus­wei­ten und admi­nis­tra­tiv ver­ein­fa­chen. Mit Pau­schal­bei­trä­gen will er Inves­ti­tio­nen in Umschlag­flä­chen und mobi­le Anla­gen­tei­le zusätz­lich unterstützen.

Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK

Ein wich­ti­ger Bau­stein für einen effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist die DAK. Zur Aus- und Umrüs­tung von Bahn­wa­gen und Loko­mo­ti­ven rich­tet der Bund Pau­schal­bei­trä­ge pro Fahr­zeug aus. Diese belau­fen sich ins­ge­samt auf 180 Mil­lio­nen Fran­ken. Basie­rend auf dem Feed­back aus der Ver­nehm­las­sung hat sich der Bund ent­schie­den, den Betrag pro Wagen auf 8000 Fran­ken pau­schal und unab­hän­gig von des­sen Alter festzusetzen.

Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht

Im Som­mer 2025 führ­te das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ein Offert­ver­fah­ren zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von Teil­leis­tun­gen im EWLV-Sys­tem durch. Auf die Aus­schrei­bung hat bis­her nur SBB Cargo reagiert. Das BAV wird bis Ende 2025 zusam­men mit SBB Cargo eine Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für den EWLV für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeiten.

SBB Cargo prescht vor

Die GüTV steckt den Rah­men ab und stellt die finan­zi­el­len Mit­tel für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV bereit. Ziel ist es, mit einem effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Betrieb bei SBB Cargo, mit aus­ta­rier­ten Preis­er­hö­hun­gen bei den Ver­la­dern und mit den degres­si­ven Sub­ven­tio­nen des Bun­des Eigen­wirt­schaft­lich­keit inner­halb von vier bis acht Jah­ren zu errei­chen. Die­ses Vor­ha­ben und die Ziele der GüTV hat SBB Cargo bereits vor Inkraft­tre­ten der revi­dier­ten Geset­ze und Ver­ord­nun­gen mit Preis­er­hö­hun­gen von teils zwei­stel­li­gen Pro­zent­sät­zen bei den Ver­la­dern torpediert.

Ein sol­ches Vor­ge­hen führt zwangs­läu­fig dazu, dass die Ver­la­der ihre Güter schon bald nicht mehr mit der Bahn, son­dern auf der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se trans­por­tie­ren. Die­ser Effekt ent­spricht mit Sicher­heit nicht der Absicht der Poli­tik bei der Ver­ab­schie­dung des GüTG. Es erstaunt daher nicht, dass das Par­la­ment mit der Moti­on 25.4409 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog reagiert hat. Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen hat die Moti­on am 7. Novem­ber 2025 mit 5 zu 2 Stim­men bei einer Ent­hal­tung angenommen.

 

Alpenquerender Güterverkehr:  Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Alpenquerender Güterverkehr: Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Am 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat den «Bericht über die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung Juli 2023 – Juni 2025» kom­mu­ni­ziert. Die­ser bestä­tigt die äus­serst anspruchs­vol­le Situa­ti­on des kom­bi­nier­ten alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Mit diver­sen Mass­nah­men will der Bun­des­rat den nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen entgegenwirken.


Darum geht’s:

  • Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet
  • Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet
  • Bun­des­rat schrei­tet zur Tat
  • Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet

Mit dem Ver­la­ge­rungs­auf­trag ver­fügt die Schweiz über ein ein­zig­ar­ti­ges, in der Ver­fas­sung ver­an­ker­tes Instru­ment. Die­ses zwingt die Poli­tik, den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr auf die Schie­ne zu ver­la­gern. Ziel ist der Schutz der Alpen und die Begren­zung der LKW-Fahr­ten durch die Alpentäler.

Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet

Lei­der ging der Anteil der auf der Schie­ne trans­por­tier­ten Güter in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich zurück. Das Ver­la­ge­rungs­ziel von 650 000 alpen­que­ren­den Last­wa­gen­fahr­ten wird mit 960’000 Fahr­ten im Jahr 2024 wei­ter­hin klar über­schrit­ten. Ein Kern­pro­blem für diese Ent­wick­lung ist die maro­de Schie­nen­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern, allen voran in Deutsch­land. Zwar geht man die Pro­ble­me vie­ler­orts an, doch wird die Moder­ni­sie­rung der nächs­ten Jahre die Zuver­läs­sig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter verschlechtern.

Bun­des­rat schrei­tet zur Tat

Vor die­sem Hin­ter­grund ist nicht nur die ver­la­den­de Wirt­schaft, son­dern vor allem auch der Bund gefor­dert. Es ist erfreu­lich, dass sich der Bun­des­rat für moder­ne und gut aus­ge­bau­te Zulauf­stre­cken zu den Basis­tun­nels der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­len (NEAT) ein­setzt. Eben­falls will er mit finan­zi­el­len Anrei­zen die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen aus der Ein­stel­lung der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) abfe­dern und die betrof­fe­nen Trans­por­te in den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr über­füh­ren. Wei­ter will er sich für eine rasche Moder­ni­sie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern ein­set­zen, sich für leis­tungs­fä­hi­ge Aus­weich­rou­ten enga­gie­ren und dafür, dass die Akteu­re die Bau­ar­bei­ten inter­na­tio­nal koordinieren.

Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Das in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Ver­la­ge­rungs­ziel wird wei­ter­hin weit ver­fehlt. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. In ers­ter Linie lie­gen sie bei der teils maro­den Schie­nen­in­fra­struk­tur in Deutsch­land, wes­halb fast jeder fünf­te Zug aus­fällt. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es begrüs­sens­wert, dass sich der Bun­des­rat der Sache annimmt und hand­fes­te Lösun­gen präsentiert.

Aller­dings bleibt es äus­serst anspruchs­voll, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den kom­men­den Jah­ren nach­hal­tig am Lau­fen zu hal­ten, bis die Infra­struk­tur im Aus­land moder­ni­siert ist. Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen ist es umso ent­schei­den­der, dass die Güter­ver­kehrs­bran­che zusam­men­rückt und sowohl poli­tisch als auch ope­ra­tiv eng koope­riert. Nur so las­sen sich wei­te­re unnö­ti­ge Unweg­sam­kei­ten verhindern.

 

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